Jugendordnung

des MSV Groß Plasten e. V.

 

Allgemeines

  1. Diese Jugendordnung gilt für alle minderjährigen Mitglieder des Vereins, für alle volljährigen Mitglieder die noch in einer Juniorenmannschaft des MSV Groß Plasten trainieren/spielen und für alle Mitglieder, die im Juniorenbereich des Vereins tätig sind (z. B. Übungsleiter und Betreuer).

 

  1. Der MSV Groß Plasten möchte allen Fußballinteressierten Kindern und Jugendlichen der Region die Möglichkeit geben in Regelmäßigkeit, unter fachgerechter Anleitung, mit altersgerechter Ausbildung und unter Beibehaltung der Freude am Spiel dem Fußballsport nachzugehen.

 

  1. Mit dieser Ordnung soll den Eltern der hier spielenden Juniorinnen und Junioren ein Überblick darüber gegeben werden, wie ihre Kinder im Verein betreut und angeleitet werden und in welcher Form ihre Beteiligung erwünscht und möglich ist. Sie soll der Vereinsjugend ihre Rechte und Pflichten sowie Mitwirkungsmöglichkeiten aufzeigen.

 

 

Das Training/die Übungsleiter

  1. Das Training erfolgt durch vom Verein bereit gestellte Übungsleiter. Die Übungsleiter bemühen sich, mindestens die DFB-Qualifikation eines Teamleiters zu erwerben. Unlizenzierte Übungsleiter führen das Training nach den allgemeinen Vorgaben des DFBs zum Juniorentraining durch und bilden sich insoweit selbständig weiter.

 

  1. Die Übungsleiter und Betreuer müssen ihrer Persönlichkeit nach zum Umgang mit Minderjährigen geeignet sein. Sie müssen ferner im Rahmen ihrer Tätigkeit Gewähr dafür bieten, im Interesse des Vereins zu handeln. Die Berufung/Entlassung der Übungsleiter/Betreuer erfolgt durch den Vereinsvorstand auf Vorschlag des Jugendobmanns.

 

  1. Die Übungsleiter und Betreuer werden den Eltern und Spielern vor Durchführung des ersten Trainings vorgestellt. Die Betreuung der minderjährigen Vereinsmitglieder durch andere Personen während des Trainings, im Spielbetrieb oder anderen unter Verantwortung des Vereins stehenden Veranstaltungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Satz 2 gilt nicht, wenn die Betreuung aufgrund besonderer Umstände durch Dritte erfolgen muss und die Eltern minderjähriger Vereinsmitglieder vorher darüber informiert wurden.

 

  1. Die Übungsleiter/Betreuer fördern sowohl den Gruppenzusammenhalt als auch die Individualität jedes einzelnen Spielers. Psychische und physische Aggression ist absolut ausgeschlossen. Bei größeren Problemen mit der Disziplin eines minderjährigen Vereinsmitgliedes ist immer Rücksprache mit den Eltern zu halten.

 

  1. Bei terminierten Veranstaltungen, wie z. B. Training, Ligaspiele, Turniere, stellen die Übungsleiter/Betreuer sicher, dass sie pünktlich zur Betreuung ihrer Spieler vor Ort sind. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass die Eltern informiert und die Kinder nicht unbeaufsichtigt sind.

 

  1. Das Training wird, soweit es die Teilnehmerzahlen zulassen, in altersgerechten Gruppen durchgeführt. Dabei werden die Schwerpunkte in der Ausbildung wie folgt gesetzt:

 

  1. Bambinis und F-Junioren: Das Spiel mit dem Ball und der Spaß am Spiel stehen im Vordergrund

  2. E- und D-Junioren: Vermittlung und Ausbau der fußballerischen Grundlagen. Im Training stehen der Ball und Wettbewerbe im Mittelpunkt. Zusätzlich erfolgen taktische Schulungen.

  3. C-Junioren: möglichst komplexes Training. Sofern die Anzahl der zur Verfügung stehenden Spieler es zulässt, soll bereits auf Großfeld gespielt werden.

  4. A- und B-Junioren: „reduziertes“ Erwachsenentraining. Die Spieler sollen selbständig schwierige Spielsituationen lösen können.

 

 

Der Spielbetrieb

 

  1. Der Verein nimmt mit seinen Juniorenmannschaften am Spielbetrieb des Kreisfußballverbandes Mecklenburgische Seenplatte teil (Liga und Pokal). Sofern ein Start auf der Ebene des Landesfußballverbandes erfolgen soll, sind die Eltern der minderjährigen Spieler vor Anmeldung der Mannschaft darüber zu informieren. Ob in einer Altersklasse die Teilnahme an offiziellen Wettbewerben erfolgt hängt im Wesentlichen von der Spieleranzahl ab. Die Entscheidung hierrüber trifft der Vereinsvorstand auf Vorschlag des Jugendobmanns und unter Beteiligung des zuständigen Übungsleiters.

 

  1. Die Übungsleiter bemühen sich, mit ihren Teams in der Winterpause und nach Abschluss der Fußballsaison an möglichst vielen Turnieren teilzunehmen. Die Spieler und Eltern sind rechtzeitig über die Termine zu informieren. Hinsichtlich der Anzahl der Turnierteilnahmen bemühen sich die Übungsleiter/Betreuer Konsens mit den Eltern herzustellen.

 

  1. Die Spieler, Eltern, Übungsleiter und Betreuer sind gemeinschaftlich für den Transport der Spieler zu Auswärtsspielen, auswärtigen Turnieren und anderen Veranstaltungen außerhalb des Vereinsgeländes verantwortlich. Die Eltern stellen sicher, dass die Spieler zum Spiel, Training oder anderen Veranstaltungen auf dem Vereinsgelände regelmäßig und pünktlich erscheinen.

 

  1. Kann ein Spieler an einer Trainingseinheit oder einer Veranstaltung des Vereins zu der er eingeladen wurde (z. B. Ligaspiel) nicht teilnehmen, so informiert er oder ein Elternteil so rechtzeitig wie möglich den Übungsleiter/Betreuer.

 

  1. Die Eltern/Zuschauer greifen während der Veranstaltungen nicht in den Aufgabenbereich der Übungsleiter/Betreuer ein. Insbesondere unterlassen sie es auf Spieler der eigenen oder gegnerischen Mannschaft, abgesehen von den eigenen Kindern, einzuwirken. Anfeuern des Teams ist aber natürlich erlaubt und erwünscht.

 

 

Jugendausschuss/Jugendvorstand

  1. Die Vereinsjugend bildet einen Jugendvorstand. Diesem gehören der laut Vereinssatzung gewählte Jugendobmann als Vorsitzender und 2 weitere durch die Vereinsjugend gewählte Mitglieder an. Die Mitglieder des Jugendvorstandes müssen zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 14. Lebensjahr vollendet haben.

 

  1. Der Jugendvorstand ist für die laufenden Aufgaben des Jugendbereiches des Vereins zuständig. Er verwaltet und entscheidet über die ihm zufließenden Mittel.

 

  1. Im Juniorenbereich des Vereins kann ein Jugendausschuss gebildet werden. Diesem gehören an: der Jugendvorstand, die Übungsleiter und Betreuer aller Juniorenteams, in den jeweiligen Teams gewählte Juniorenspieler die das 14. Lebensjahr vollendet haben und Vertreter aus der Mitte der Eltern der Juniorenspieler die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es kann auch ein Jugendausschuss gegründet werden, der nur einen Teil des Juniorenbereichs vertritt.

 

  1. Der Jugendausschuss entscheidet, unbeschadet der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Jugendvorstandes, über die zweckgerichtete Verwendung finanzieller Mittel des Jugendbereiches, die Veranstaltung und Organisation eigener Turniere o. ä., die Teilnahme an Teamfahrten und Ausflügen und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.

 

  1. Der Jugendausschuss ist über alle wesentlichen Entscheidungen des Jugendvorstandes und des Vereinsvorstandes die den Juniorenbereich betreffen unverzüglich zu informieren.

 

Schlussbestimmungen

  1. Persönliche Daten insbesondere von minderjährigen Vereinsmitgliedern dürfen Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden.

 

  1. Für die Vereinsmitgliedschaft gelten die in der Vereinssatzung getroffenen Regelungen. Die Aufnahme in den Verein ist mit dem als Anlage beigefügten Mitgliedsantrag zu beantragen.

 

  1. Diese Ordnung tritt am 01.03.2017 in Kraft.

 

 

Groß Plasten, 16.02.2017                 gez. Jörn Kober (Jugendobmann)